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Herzlich willkommen!

Bei vielen Bauvorhaben ergeben sich durch Änderungen im Bauentwurf oder Abweichungen von den beschriebenen Boden oder Felsarten andere Bauaufgaben die grundsätzlich nach VOB und BGB zum Nachtrag berechtigen.

"Die Leistung ist durch den Auftraggeber vollständig und erschöpfend zu beschreiben das alle Bieter die Preise ohne Risiko bilden können"

Aus diesem Grund beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit der Überprüfung von Ausschreibungen und der Entwicklung von qualifizierten Nachtragsforderungen.