Herzlich willkommen!
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Bernhard Ertl, ö.b.u.v. Sachverständiger im Tief- und Straßebau
Ich möchte Sie auf der Internetseite zu den neuen Informationen rund um die neue ATV DIN 18300 über die ich bereits seit November 2015 in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg als Referent Schulungen durchführe.
Was ändert sich?
In der neuen ATV DIN 18300 wird das frühere Kapitel 2.3 „Einstufung in Boden- und Felsklassen“ ersetzt durch
„2.3 Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche“
Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten.
Warum war die Änderung überfällig?
das steht seit langem in der VOB Teil A §7 Abs.1 Nr. 6
Die für die Ausführung der Leistung wesentlichen Verhältnisse der Baustelle, z.B. Boden- und Wasserverhältnisse, sind so zu beschreiben, dass der Bewerber ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage und die Bauausführung hinreichend beurteilen kann.
Dies ist durch die Anforderungen die an eine ordentliche Ausschreibung gekoppelt sind mehr mit Bodenklasse 1 - 7 möglich gewesen.